Vertretung in außergerichtlichen, zivilgerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen sowie bei Vertragsverhandlungen.
Ruhig, präzise und konsequent im Sinne des Mandanten.
Begleitung von Verhandlungen, Mediations- und Schlichtungsverfahren mit dem Ziel der Streitvermeidung oder einer geordneten Beilegung.
Vertretung in Klage- und Verteidigungsverfahren vor Land- und Oberlandesgerichten, einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes.
Vertretung gegenüber Behörden, in Widerspruchsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten – etwa Bundesnetzagentur, BAFA, DEHST, Genehmigungsbehörden oder in Fällen von Förderanträgen- und rückforderungen.
Strukturierte Bewertung von Erfolgsaussichten, Risiken und Kostenfolgen vor Beginn eines Verfahrens. In größeren Streitfällen lohnt sich eine vertiefte Prüfung als Grundlage für die Entscheidung über Klage, Verteidigung oder vergleichsweise Lösung.
Verhandlungsführung in Vertragsverhandlungen und in streitigen Auseinandersetzungen – außergerichtlich wie im Rahmen laufender Verfahren. Verhandlung wird nicht als bloße Begleithandlung verstanden, sondern als eigenständige Disziplin mit eigener Methodik und Vorbereitung.
Flexible Zusammenarbeitsmodelle – vom Einzelmandat bis zum Retainer.
Mehr erfahren →