Zusammenarbeit

Formen der
Zusammenarbeit.

Wir vereinbaren eine für Sie passende Form der Zusammenarbeit – einmalige Beauftragung, laufendes Kontingent, projektbezogene Einbindung oder Workshops.

Einzelmandat

Beauftragung auf Grundlage eines Rahmenvertrags, der Vergütung und Abwicklung verbindlich regelt. Folgeaufträge – von der Vertragsverhandlung bis zur Prozessvertretung – lassen sich anschließend unkompliziert erteilen. Gut abgrenzbare Einzelaufträge auf Wunsch als Pauschale.

Zweitmeinung

Abgegrenzte Einschätzung zu Verträgen, Bescheiden oder Gutachten – üblicherweise als Pauschale mit definiertem Prüfumfang.

Retainer

Monatliches Stundenkontingent zu vergünstigtem Satz, mit priorisierter Bearbeitung und definierten Reaktionszeiten. Nicht verbrauchte Stunden und Überschreitungen werden im Retainer-Vertrag transparent geregelt. Für wiederkehrenden Beratungsbedarf.

Vertragswerkstatt

Erstellung und laufende Pflege von Vertragsmustern für wiederkehrende Sachverhalte – einmalig oder fortlaufend.

Projektmitarbeit

Temporäre Mitarbeit im Projektteam mit vereinbartem wöchentlichem oder täglichem Stundenumfang.

Transaktionsbegleitung

Energierechtliche Begleitung von Asset Deals, Portfolioübertragungen und Joint Ventures – auf Wunsch mit Festpreiskorridor.

Workshops und Schulungen

Inhouse, online oder als offenes Webinar. Tages- oder Gesamtpauschale.

Typische Workshopthemen

PPA CCS und RFNBO Wärmenetze Konzessionen Vergaberecht Stromnebenkosten Bürgerbeteiligung

Welche Form der Zusammenarbeit für Sie passt, klären wir in einem ersten Gespräch.