Wir vereinbaren eine für Sie passende Form der Zusammenarbeit – einmalige Beauftragung, laufendes Kontingent, projektbezogene Einbindung oder Workshops.
Beauftragung auf Grundlage eines Rahmenvertrags, der Vergütung und Abwicklung verbindlich regelt. Folgeaufträge – von der Vertragsverhandlung bis zur Prozessvertretung – lassen sich anschließend unkompliziert erteilen. Gut abgrenzbare Einzelaufträge auf Wunsch als Pauschale.
Abgegrenzte Einschätzung zu Verträgen, Bescheiden oder Gutachten – üblicherweise als Pauschale mit definiertem Prüfumfang.
Monatliches Stundenkontingent zu vergünstigtem Satz, mit priorisierter Bearbeitung und definierten Reaktionszeiten. Nicht verbrauchte Stunden und Überschreitungen werden im Retainer-Vertrag transparent geregelt. Für wiederkehrenden Beratungsbedarf.
Erstellung und laufende Pflege von Vertragsmustern für wiederkehrende Sachverhalte – einmalig oder fortlaufend.
Erste Anlaufstelle für die Rechtsfragen des Tagesgeschäfts – Energierecht sowie öffentliches und allgemeines Wirtschaftsrecht. Für Stadtwerke und Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung. Auf Abruf oder als festes Kontingent (Retainer) mit vergünstigtem Stundensatz.
Temporäre Mitarbeit im Projektteam mit vereinbartem wöchentlichem oder täglichem Stundenumfang.
Energierechtliche Begleitung von Asset Deals, Portfolioübertragungen und Joint Ventures – auf Wunsch mit Festpreiskorridor.
Inhouse, online oder als offenes Webinar. Tages- oder Gesamtpauschale.
Typische Workshopthemen
Welche Form der Zusammenarbeit für Sie passt, klären wir in einem ersten Gespräch.