Wir vereinbaren eine für Sie passende Form der Zusammenarbeit – einmalige Beauftragung, laufendes Kontingent, projektbezogene Einbindung oder Workshops.
Beauftragung auf Grundlage eines Rahmenvertrags, der Vergütung und Abwicklung verbindlich regelt. Folgeaufträge – von der Vertragsverhandlung bis zur Prozessvertretung – lassen sich anschließend unkompliziert erteilen. Gut abgrenzbare Einzelaufträge auf Wunsch als Pauschale.
Abgegrenzte Einschätzung zu Verträgen, Bescheiden oder Gutachten – üblicherweise als Pauschale mit definiertem Prüfumfang.
Monatliches Stundenkontingent zu vergünstigtem Satz, mit priorisierter Bearbeitung und definierten Reaktionszeiten. Nicht verbrauchte Stunden und Überschreitungen werden im Retainer-Vertrag transparent geregelt. Für wiederkehrenden Beratungsbedarf.
Erstellung und laufende Pflege von Vertragsmustern für wiederkehrende Sachverhalte – einmalig oder fortlaufend.
Temporäre Mitarbeit im Projektteam mit vereinbartem wöchentlichem oder täglichem Stundenumfang.
Energierechtliche Begleitung von Asset Deals, Portfolioübertragungen und Joint Ventures – auf Wunsch mit Festpreiskorridor.
Inhouse, online oder als offenes Webinar. Tages- oder Gesamtpauschale.
Typische Workshopthemen
Welche Form der Zusammenarbeit für Sie passt, klären wir in einem ersten Gespräch.