Zusammenarbeit

Formen der
Zusammenarbeit.

Wir vereinbaren eine für Sie passende Form der Zusammenarbeit – einmalige Beauftragung, laufendes Kontingent, projektbezogene Einbindung oder Workshops.

Einzelmandat

Beauftragung auf Grundlage eines Rahmenvertrags, der Vergütung und Abwicklung verbindlich regelt. Folgeaufträge – von der Vertragsverhandlung bis zur Prozessvertretung – lassen sich anschließend unkompliziert erteilen. Gut abgrenzbare Einzelaufträge auf Wunsch als Pauschale.

Zweitmeinung

Abgegrenzte Einschätzung zu Verträgen, Bescheiden oder Gutachten – üblicherweise als Pauschale mit definiertem Prüfumfang.

Retainer

Monatliches Stundenkontingent zu vergünstigtem Satz, mit priorisierter Bearbeitung und definierten Reaktionszeiten. Nicht verbrauchte Stunden und Überschreitungen werden im Retainer-Vertrag transparent geregelt. Für wiederkehrenden Beratungsbedarf.

Vertragswerkstatt

Erstellung und laufende Pflege von Vertragsmustern für wiederkehrende Sachverhalte – einmalig oder fortlaufend.

Externe Rechtsabteilung

Erste Anlaufstelle für die Rechtsfragen des Tagesgeschäfts – Energierecht sowie öffentliches und allgemeines Wirtschaftsrecht. Für Stadtwerke und Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung. Auf Abruf oder als festes Kontingent (Retainer) mit vergünstigtem Stundensatz.

Projektmitarbeit

Temporäre Mitarbeit im Projektteam mit vereinbartem wöchentlichem oder täglichem Stundenumfang.

Transaktionsbegleitung

Energierechtliche Begleitung von Asset Deals, Portfolioübertragungen und Joint Ventures – auf Wunsch mit Festpreiskorridor.

Workshops und Schulungen

Inhouse, online oder als offenes Webinar. Tages- oder Gesamtpauschale.

Typische Workshopthemen

PPA CCS und RFNBO Wärmenetze Konzessionen Vergaberecht Stromnebenkosten Bürgerbeteiligung

Welche Form der Zusammenarbeit für Sie passt, klären wir in einem ersten Gespräch.